Unser Verein
Vorstand
1. Schützenmeister: Karl Betzinger
2. Schützenmeister: Michael Reichhart
3. Schützenmeister: Franz Meier
1. Schriftführer: Elisabeth Schapperer
2. Schriftführer: Magdalena Betzinger
1. Kassenwart: Johann Bichlmeier
2. Kassenwart: Marianne Jörg
Beisitzer und Kassenprüfer:
Meinrad Bacher
Lorenz Knoll
Waffenwart: Valentin Schmid
Sportleiter: Meinrad Bacher
1. Jugendsportleiter: Marina Bacher / Maria Holzer
Schützenhaus
Unser Schützenheim für Luftgewehr- und Luftpistolenschießen befindet sich im Keller des Sportheims (TSV Hartpenning) an der Piesenkamerstraße in Großhartpenning.
Kleinkaliber und freie Pistole schießen wir im Schützenheim an der Pelletsmühle (abgelegen im Wald zwischen Hartpenning / Sachsenkam, Koordinaten: 47°50’01.6″N 11°37’51.8″E).
Geschichte
Vorgeschichte
Bereits gegen Ende des 19. Jh. wird in Großhartpenning eine Schützengesell-schaft erwähnt. Im Gasthaus „Neuwirt“ kommt es 1889 zu einer Gründungsver-sammlung, jedoch gibt es davon keine Aufzeichnungen und Dokumente. Der Überlieferung nach waren die Mitglieder großteils ehemalige Soldaten aus dem Krieg 1870/71. Hauptzweck dieser Gesellschaft dürfte die Pflege der Geselligkeit gewesen sein, das Schützenwesen war willkommener Ersatz für beendetes Militärleben. Über eine Schießstätte oder einen Schießplatz ist nichts bekannt. Letzte Aufzeichnungen dieser Schützenvereinigung verlieren sich in den Gemeindeaufzeichnungen im Jahre 1927.
Gründung
Nach dem II. Weltkrieg kam es ab 1950 überall zu Neu- bzw. Wiedergründungen von Schützenvereinigungen. Diese Entwicklung machte vor Hartpenning nicht Halt und so konnten die Initiatoren Josef Grimm und Johann Bichler im Jahre 1954 mehr als 40 Interessenten zur Gründungsversammlung im Gasthaus „Altwirt“ begrüßen. Voller Ehrgeiz begann im Herbst 1954 der offizielle Schieß-betrieb (Kranzlschießen) im Saal vom Altwirt. Zu diesen Kranzlschießen kamen bald weitere Veranstaltungen hinzu, wie etwa ein Strohschießen zum Nikolaus-tag, Weihnachts- und Neujahrsschießen, Geburtstagsschießen und Königs-schießen. In den ersten Jahren nach der Gründung waren die Programme reich-haltig und voll listiger Einfälle. Da erfreute Otto Kraml aus Holzkirchen mit seinen Zauberkunststücken, Ludwig Bader mit pfiffigen Solovorträgen, die Geschwister Würmseer und die Bacher-Dirndl mit ihren erfrischenden Heimat- und Volksliedern, sowie Erich Burger als Gstanzlsänger, während das Bader-Trio den musikalischen Teil übernahm. Es wurden Einakter aufgeführt und der Besuch des Nikolaus (Sepp Seiler) fehlte in keinem Jahr. Er strapazierte die Lachmuskeln der Schützen, wenn er über deren Verfehlungen und Mißgeschicke ausführlich berichtete.
Musik
Ein besonderes Ereignis bekamen die Mitglieder Anfang 1966 zu hören. Schützenkönig Josef Bichlmeier hatte den „Bussardschützen-Marsch“ komponiert und bei der Preisverteilung des Weihnachts- und Neujahrsschießen uraufge-führt.
Königschießen
Für die erste Königskette gingen Josef Grimm und Johann Bichler bei den Hartpenninger Bürgern zum „Betteln“. Die Schützen waren willkommen und viele Hartpenninger halfen mit Talern und Münzen bei der Ausstattung der Luftge-wehrkette mit. Mitte der 60er Jahre folgte eine Königskette für die Kleinkaliber-disziplin, für die Schützenjugend kam 1986 eine weitere hinzu. Mit der Verbreitung des Luftpistolenschießens wurde bald der Wunsch nach einer weiteren Königstrophäe laut. Schließlich entstand im Jahre 2000 eine Königskette, die wegen der bevorstehenden Währungsumstellung zur Erinnerung mit DM-Mün-zen ausgestattet wurde.
Schützenhaus Pelletsmühl
Bereits zehn Jahre nach Vereinsgründung begannen die Planungen für eine Kleinkaliber-Schießanlage auf einer Streuwiese von Johann Bichler unweit der Pelletsmühl. Mit viel Eigenleistung und wenig Finanzmittel errichtete man eine Schießanlage mit 6 Zugständen. Kaum war diese Baumaßnahme abgeschlos-sen, kam es zur Erweiterung auf 8 Stände, Anbau eines Auswertzimmers und einer Küche. In den folgenden Jahren kam es immer wieder zu größeren Sanie-rungsmaßnahmen, wie etwa 1990. Damals wurden von vielen Seiten Anstren-gungen unternommen, dem Schießsport in der Pelletsmühl ein Ende zu setzen. Dass die Bussardschützen unbeschadet aus dieser Krise hervorgehen konn-ten, ist der Entschlossenheit der Mitglieder und der Unterstützung von Bürger-meister Manfred Glanz zu verdanken. Zehn Jahre später, Auflagen und Gesetze brachten nochmals Erschwernisse für die Schützen mit sich, kam es zu einer Generalsanierung mit Umbau zu einer modernen Schießanlage, die den Anfor-derungen aller olympischen Diszipline für Kleinkaliber gerecht wird. Der rege Zuspruch der letzten Jahre rechtfertigt den hohen finanziellen Aufwand und wird dazu beitragen, eine zukunftsfähige Sportstätte in ihrem Bestand zu sichern.
Schützenheim an der Piesenkamer Straße
Der Betrieb der Luftgewehranlage im Saal des Gasthauses „Altwirt“ war geprägt von ständigen Ab- und Aufbau, da Veranstaltungen des Wirts nicht beeinträchtigt werden sollten. Außerdem wußte man nie so genau, wie es mit der Heimat der Bussardschützen weitergehen wird. Doch bevor die Gemeindegebietsreform von 1978 wirksam wurde, entstand in Großhartpenning eine Sportstätte für den TSV. Hier bot sich den Schützen die Gelegenheit in Eigenleistung und auf eigene Kosten im Keller des Sportheims einen Schießstand mit 12 Zuganlagen und einem Stüberl zu errichten. Diese Chance nutzte man entschlossen und konnte bereits ab 1980 mit dem Kranzlbetrieb in dieser Anlage beginnen. Dass diese Entscheidung die einzig richtige war zeigte sich im Jahre 2002, als die ehemalige Heimat abgerissen und durch einen modernen Hotelbetrieb ersetzt wurde.
Sport
Die ersten Jahrzehnte nach der Gründung waren geprägt vom geselligen Schützenleben, das noch wenig Berührung mit dem Leistungssport „Schießen“ hatte. Dies änderte sich allerdings mit der Einrichtung eines Standes für „Laufende Scheibe“ in der Pelletsmühl zur Zeit der Olympiade in München 1972. Neben der Olympiaschießanlage in München-Hochbrück war Hartpenning der einzige Verein weit und breit, der eine weitere Anlage dieser Art aufweisen konnte. Unser Meisterteam in dieser Disziplin schaffte regelmäßig alle Jahre den Sprung zur Bayerischen Meisterschaft. Den größten Erfolg verbuchte Manfred Kirschner, der 1986 in dieser Disziplin Deutscher Meister wurde.
In den folgenden Jahren konnten neue Diszipline in den laufenden Sportbetrieb aufgenommen werden, wie etwa die Luftpistole und die Freie Pistole, die sich großer Beliebtheit erfreuen. Bei der Luftpistole konnten wir 2003 mit Veronika Mang wieder bei der Deutschen Meisterschaft mitmachen. In der Damenklasse Luftgewehr können wir mit Andrea Meier auf ein weiteres Talent im Schießsport stolz sein, sie wird in der Gaumannschaft an den nationalen Meisterschaften teilnehmen. Im regionalen Bereich beteiligen sind die Bussardschützen bei den Rundenwettkämpfen, wo sie mit dem Luftgewehr in der Gauklasse vertreten sind. Winter- bzw. Sommerbiathlon ist auch schon versucht worden, der erstere Wettbewerb scheiterte häufig aus Schneemangel, der zweite Mangels Teilneh-mer.
Verein
Aus der Gründungsversammlung ging Josef Grimm als 1. Schützenmeister hervor. Im folgte 1965 Hans Sturm, der aber bereits ein Jahr später wegen verschiedener Querelen zurücktrat und so den Weg für Alois Bielmeier freimachte. Nach mehr als 25 Jahren unermüdlichen Eintretens für die Bussardschützen übergab er 1991 dieses Amt an Meinrad Bacher aus Kleinhartpenning. Für besondere Verdienste zeichnete man Josef Grimm, Johann Bichlmeier, Alois Bielmeier, Richard Winkler und Ilse Bielmeier mit der Ehrenmitgliedschaft aus.
Der Verein hat heute rund 240 Mitglieder, Tendenz steigend. Allen Mitgliedern und Förderern danken wir an dieser Stelle für die Unterstützung in all den Jahren, sei es durch Arbeitsleistung, Sach- oder Geldspenden. Uns allen wünschen wir stets frohe und heitere Stunden bei der Bussardschützen.
Ansprechpartner
1. Schützenmeister
Karl Betzinger
Lochham 31
83627 Warngau
Telefon privat (Festnetz): 08024/7279
Telefon (Mobil): 0157 30035669
1. Schriftführer
Elisabeth Schapperer
Dorfstraße 3
83607 Holzkirchen
Telefon (Mobil): 0163 7656581
E-Mail: bussard.hartpenning.schriftführer@freenet.de
Beitrittserklärung
Vereinsbeiträge
Beitragsklassen
Schüler- und Jugendklasse: 12,00 €
Luftgewehr / Luftpistole, Verbandsabgabe mit Versicherung, Jahrgänge 2003 und jünger
Juniorenklasse: 17,00 €
Luftgewehr / Luftpistole, Verbandsabgabe mit Versicherung, Jahrgänge 1998-2001
Juniorenklasse: 20,00 €
Zusätzlich mit KK-Disziplin
Schützenklasse: 25,00 €
Luftgewehr / Luftpistole, Verbandsabgabe mit Versicherung, Jahrgänge 1997 und älter
Schützenklasse: 30,00 €
Zusätzlich mit KK-Disziplin
Zweitmitglieder: 20,00 €
Alle Altersklassen und Disziplinen
Förderbeträge: Minimum 10,00 €
Schützenheim Piesenkamerstraße (Luftgewehr, Luftpistole)
Schüler / Jugendklasse: 3,50 €
Junioren / Schützenklasse: 4,50 €
Schützenheim „Pelletsmühle“ (KK- Gewehr, Freie Pistole)
Jugendklasse: 4,00 €
Junioren / Schützenklasse: 5,00 €
Satzung
Satzung
der
Schützengesellschaft „Bussard“ e.V.
Hartpenning
gegr. 1954
§ 1
Der Verein führt den Namen: Schützengesellschaft „Bussard“ e.V. Hartpenning, mit dem Sitz in Großhartpenning, Landkreis Miesbach.
§ 2
Die Schützengesellschaft „Bussard“ e.V. Hartpenning verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und zwar insbesondere durch Förderung des Schießsports.
§ 3
Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinerlei Kapitalanteile oder Wert der geleisteten Sacheinlagen.
§ 4
Die Entgelte für die sportlichen Veranstaltungen müssen so bemessen sein, daß damit die Unkosten, die im ganzen – also nicht nur für die einzelne Veranstaltung – dem Verein erwachsen, höchstens gedeckt oder nur wenig überschritten werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Marktgemeinde Holzkirchen mit der Auflage zur Verwendung für eine gemeinnützige Sportanlage. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
§ 6
Die Schützengesellschaft hat den Zweck, ihre Mitglieder zu sportlichen Schießübungen zu vereinigen, um durch fortgesetzte Handhabung der Sportwaffen und durch Förderung des Schützenwesens im Allgemeinen zu dienen. Durch Abhaltung von Übungs- und Wettkampfschießen nach der Schießordung des Bayerischen Sportschützenbundes e.V. vom 4.5.1958 sollen die Mitglieder zu sportlichen Leistungen und Kameradschaftsgeist herangezogen werden.
§ 7
Die Mitglieder werden durch schriftliche Erklärung erworben. Jedes Mitglied kann jederzeit austreten durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand (Schützenmeister).
§ 8
Der Verein besteht aus Mitgliedern und Ehrenmitgliedern. Über die Aufnahme entscheidet der Ausschuss mit einfacher Stimmenmehrheit. Zu Ehrenmitgliedern dürfen Mitglieder oder andere Personen ernannt werden, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben. Die Ernennung erfolgt durch die Generalversammlung mit mindestens ¾ Stimmenmehrheit. Ehrenmitglieder haben in allen Ausschusssitzungen und Versammlungen Sitz und Stimme, sind jedoch vom Beitrag entbunden.
§ 9
Das Schützenmeisteramt übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
§ 10
Der Ausschluss aus dem Verein erfolgt:
a) Wenn der Jahresbeitrag trotz erfolgter Mahnung nicht entrichtet wird.
b) Wenn die Voraussetzungen zur Mitgliedschaft nicht mehr gegeben sind.
c) bei grober Verletzung von Sitte und Anstand.
d) Bei Zuwiderhandlung gegen die Vereinssatzung.
Der Ausschluss erfolgt mit ¾ Stimmenmehrheit des Schützenmeisteramtes nach gutachtlicher Äußerung des Ausschusses.
§ 11
Die Organe der Schützengesellschaft sind:
a) Das Schützenmeisteramt
b) Der Vereinsausschuss
c) Die Generalversammlung
§ 12
Das Schützenmeisteramt besteht aus zwei Schützenmeistern, einem Schriftführer, einem Kassier und einem Waffenwart, die von der Generalversammlung für die Dauer von jeweils 3 Jahren in geheimer Wahl gewählt werden müssen. Das Schützenmeisteramt entscheidet in allen seinen Sitzungen mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Schützenmeisters.
§ 13
Der Vereinsausschuss besteht aus dem Schützenmeisteramt und drei Beisitzern und tritt zusammen auf Einladung und unter Vorsitz des 1. Schützenmeisters. Der Vereinsausschuss ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder schriftlich geladen wurden und wenigstens vier Ausschussmitglieder anwesend sind.
§ 14
Die ordentliche Generalversammlung sämtlicher Vereinsmitglieder tritt einmal im Jahr zusammen. Sie wird vom 1. Schützenmeister durch öffentlichen Aushang im Vereinslokal unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen.
Eine außerordentliche Versammlung ist einzuberufen, wenn die Zwecke der Gesellschaft es erfordern oder ein Drittel der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zweckes beim Schützenmeisteramt ein entsprechendes Verlangen stellt. Aufgabe der Mitgliederversammlung ist:
a) Entgegennahme des Berichtes des 1. Schützenmeisters über die Geschäftsführung während eines Geschäftsjahres, des Kassiers über den Kassenstand
b) Entlastung des Vorstandes
c) Wahl der zwei Kassenprüfer
d) Festsetzung des Jahresbeitrages
e) Statutenänderungen
Die Mitgliederversammlung ist zuständig bei Beschwerden, die sich gegen die Geschäftsführung richten, sowie bei Ausschluß eines Mitgliedes. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Sie entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Bei Satzungsänderungen sind ¾ der Stimmen notwendig.
§ 15
Der 1. Schützenmeister, der 2. Schützenmeister und der Schriftführer vertreten die Gesellschaft in rechtlichen und behördlichen Angelegenheiten gemäß § 26 BGB.
§ 16
Die Mitglieder bis 27 Jahre bilden die Schützenjugend. Sie scheiden mit Ende des Kalenderjahres, in dem sie ihr 27. Lebensjahr vollendet haben aus. Unberührt bleiben die Altersgrenzen für Beitragsfestsetzung und Sportbestimmungen.
Die Schützenjugend gibt sich eine Jugendordnung. Sie ist durch das Schützenmeisteramt zu bestätigen, wenn sie nicht gegen die Satzung oder deren Sinn und Zweck verstößt. Die Jugend führt und verwaltet sich selbst. Der Verein stellt ihr Mittel zur Verfügung, über die sie in eigener Zuständigkeit entscheidet. Das Schützenmeisteramt ist berechtigt, sich über die Geschäftsführung der Jugend zu unterrichten. Es kann Beschlüsse, die gegen die Satzung oder deren Sinn verstoßen oder ihr widersprechen, beanstanden und zur erneuten Beratung zurückgeben. Werden sie nicht geändert, entscheidet das Schützenmeisteramt endgültig.