Jugend
Jugendleitung
1. Jugendleiterin: Marina Bacher
2. Jugendleiterin: Elisabeth Schapperer
Disziplinen
- Wir schießen Luftgewehr, Luftpistole in der Wintersaison im Schützenheim an der Piesenkamerstraße
- Kleinkaliber-Gewehr und Freie Pistole in der Schießstätte Pelletsmühle in der Sommersaison (ab 14 mit Erlaubnis der Eltern)
- Vereinsgewehre und sonstige Schießausrüstungen sind begrenzt vorhanden
Trainingstermine
- Unser Training findet wöchentlich am Mittwoch von 18:30 bis 20:00 Uhr in der Schießstätte an der Piesenkamerstraße in Hartpenning statt.
- Interessenten sind herzlich zu einem Schnuppertraining eingeladen!!
- Für Jugendliche unter 12 Jahre steht ein Lichtgewehr zur Verfügung.
- Wer Interesse hat kann sich auch bei Marina Bacher melden, die die Leitung des Trainings übernimmt
Wettkämpfe
- Jeden Freitag Kranzlschießen
- Einmal jährlich Weihnachts- und Neujahrsschießen, End- und Königsschießen, Gaujugendschießen, Gauschießen, Oktoberfest-Landesschießen.
- Leistungsstarke Jungschützen haben die Möglichkeit, sich in der Rundenwettkampfmannschaft zu beweisen.
- Qualifikationsschießen für Meisterschaften.
- Freundschaftswettkämpfe mit umliegenden Vereinen
Anerkennungen
Unsere Jugend im Gau
Unser Verein ist ein Mitglied im Schützengau Holzkirchen, der 36 Vereine zusammenfasst.
Die Jugend hat hier die Möglichkeit, sich außerhalb des Stammvereins zu messen und je nach Leistungsstand gemeinsam Mannschaften für überörtliche Wettkämpfe zu bilden.
Wir besitzen die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit
Öffentliche Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit gem. § 75 SGB VIII (KJHG), Art. 20 Bay KJHG
Was bedeutet das?
Dass wir gemäß den Richtlinien des Vereins, jedoch eigenverantwortlich unter sachkundiger Anleitung und Aufsicht unseren Sport ausüben dürfen. Ebenso bestimmen wir selbst unsere sonstigen Aktivitäten und verwalten die Jugendkasse eigenständig. Wir halten einmal im Jahr eine Jugendversammlung ab und wählen alle 3 Jahre eine neue Jugendleitung.
Wir sind außerdem bezuschussungswürdig.
Ordnung der Schützenjugend
Ordnung der Schützenjugend der Bussardschützen Hartpenning e.V.
Gemäß § 16 der Vereinssatzung gibt sich die Schützenjugend der Bussardschützen nachstehende Ordnung. Sie ist bestätigt durch den Beschluß des Schützenmeisteramtes vom 25. April 1998.
Diese Ordnung ist von der Vereinsjugend am 5. März 1998 beschlossen worden.
§ 1 Mitgliedschaft
Zur Schützenjugend gehören die Mitglieder des Vereins bis zum Ende des Kalender-jahres, in dem sie das 27. Lebensjahr vollendet haben.
§ 2 Zweck
Zweck der Vereinigung ist die Förderung der gemeinsamen und überfachlichen Aufgaben der Jugend, Jugendpflege und Jugendhilfe.
Die Schützenjugend will
1. durch die Jugendarbeit jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemein-schaften Sport zu treiben;
2. zur Persönlichkeitsbildung beitragen, Befähigung zum sozialen Verhalten fördern, das gesellschaftliche Engagement sporttreibender Jugendlicher anregen und in ihnen durch Begegnungen und Wettkämpfe mit ausländischen Gruppen Bereitschaft zu internationaler Verständigung wecken;
3. in Zusammenarbeit mit Sportverbänden und Institutionen die Formen sportlicher Jugendarbeit weiterentwickeln, die Jugendarbeit im Bayerischen Sportschützenbund unterstützen und koordinieren, die gemeinsamen Interessen der Schützenjugend in sportlichen und allgemeinen Jugendfragen vertreten und jugendgesellschaftspolitisch wirken.
Die Schützenjugend bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und tritt für Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend sowie religiöse und weltanschauliche Toleranz ein.
§ 3 Führung und Verwaltung
Die Schützenjugend führt und verwaltet sich selbst nach Maßgabe der Vereinssatzung und dieser Jugendordnung. Die erforderlichen Mittel werden ihr im Rahmen des Haushaltsplanes des Vereins zur Verfügung gestellt; sie entscheidet über deren Verwendung eigenständig, jedoch unter Beachtung der Vereinssatzung und dieser Jugendordnung.
Das Schützenmeisteramt ist berechtigt, sich über die Geschäftsführung der Jugend zu unterrichten. Es muß Beschlüsse, die gegen die Satzung oder deren Sinn und Zweck verstoßen oder ihnen widersprechen, beanstanden und sie zur erneuten Beratung zurückgeben. Werden sie nicht geändert, entscheidet der Vereinsausschuß endgültig.
§ 4 Organe und deren Beschlußfähigkeit
Die Organe der Schützenjugend sind
1. die Vereinsjugendversammlung
2. die Vereinsjugendleitung
Bei der Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu führen.
§ 5 Vereinsjugendversammlung
Die ordentliche Vereinsjugendversammlung findet jährlich statt. Sie wird vom Vereinsjugendleiter einberufen und geleitet.
Außerordentliche Vereinsjugendversammlungen kann der Vereinsjugendleiter jederzeit einberufen. Er muß sie einberufen, wenn mindestens ein Drittel der Vereinsjugend es schriftlich unter Angabe der Gründe verlangen.
Die Vereinsjugendversammlung setzt sich aus der Schützenjugend des Vereins und den Mitgliedern der Vereinsjugendleitung zusammen.
Stimmberechtigt ist die Vereinsjugend und jedes Mitglied der Vereinsjugendleitung mit einer Stimme.
Anträge an die Vereinsjugendversammlung müssen mindestens eine Woche vor der Vereinsjugendversammlung schriftlich dem Vereinsjugendleiter vorliegen. Dringlichkeitsanträge können behandelt werden, wenn die Vereinsjugendversammlung mit einfacher Mehrheit die Dringlichkeit anerkennt. Anträge auf Änderung der Jugendordnung können nicht als Dringlichkeitsanträge eingebracht werden.
Antragsberechtigt sind die Organe des Vereins, die Schützenjugend des Vereins und die Mitglieder der Vereinsjugendleitung.
Die Vereinsjugendleitung ist vor allem zuständig für die
a) Entgegennahme der Jahresberichte der Vereinsjugendleitung
b) Entlastung der Vereinsjugendleitung
c) Beschlüsse über den Haushalt
d) Wahl der Mitglieder der Vereinsjugendleitung (Vereinsjugendsprecher,- sprecherin und deren Stellvertreter müssen zum Zeitpunkt der Wahl Mitglieder nach § 1 dieser Ordnung sein);
e) Wahl der Delegierten für den nächsten Gaujugendtag (entsprechend der Schützenjugend bis 30 Mitglieder einen Delegierten, für jede weiteren angefangenen 30 Mitglieder je einen weiteren Delegierten. Die Delegierten müssen Mitglieder nach § 1 dieser Ordnung sein;
f) Annahme und Änderung der Jugendordnung;
g) Festlegung der Grundsätze der Jugendarbeit und der Arbeitsvorhaben der Schützenjugend im Verein (Richtlinienkompetenz);
h) Beschlüsse der Anträge.
Für die Wahl gilt, daß gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen hat.
§ 6 Vereinsjugendleitung
Die Vereinsjugendleitung bilden der 1. und 2. Vereinsjugendleiter, der Vereinsjugendsprecher, die Vereinsjugendsprecherin sowie die Stellvertreter der Vereinsjugendsprecher. Die Stellvertreter haben nur Stimmrecht, wenn die Vertretenen nicht anwesend sind. Die Jugendleiter sollen nicht jünger als 21 Jahre sein.
Die Mitglieder der Vereinsjugendleitung werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt (Dauer entsprechend dem Schützenmeisteramt). Die Wahl soll im gleichen Jahr stattfinden, in dem das Schützenmeisteramt gewählt wird.
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds der Vereinsjugendleitung kann die Vereinsjugend eine kommissarische Bestellung vornehmen, wenn keine Ergänzungswahl stattfindet.
Die Vereinsjugendleitung ist zuständig für alle Angelegenheiten der Schützenjugend im Verein. Sie erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen dieser Ordnung und der Beschlüsse der Vereinsjugendversammlung.
Die Sitzungen der Vereinsjugend finden nach Bedarf statt.
Der 1. und 2. Vereinsjugendleiter vertreten die Interessen der Schützenjugend im Verein.
Der 1. Vereinsjugendleiter beruft die Sitzungen der Organe ein und leitet sie.
Interesse?
Dann schau mal bei uns vorbei!
Während der Wintersaison besteht jeden Mittwoch im Rahmen des Jugendtrainings die Möglichkeit zum Schnuppern.